Der NotarDer bernische Notar absolviert ein vollständiges Jus-Studium. An dieses schliesst die praktische Ausbildung an. Die Ausbildung wird abgeschlossen mit dem Staatsexamen.
Der Beruf des bernischen Notars zählt zu den freien und wissenschaftlichen Berufen. Der Notar übt seinen Beruf in vollständiger Unabhängigkeit aus und wahrt die Interessen seiner Klienten gleichmässig und neutral. Er untersteht der Geheimhaltungspflicht und einer strengen beruflichen Aufsicht. Hauptaufgabe des Notars ist die Abfassung der vom Gesetz vorgeschriebenen öffentlichen Urkunden, z.B. Eheverträge, Grundstückkaufverträge oder Gesellschaftsgründungen. Der Notar vermittelt zwischen den Vertragsparteien und trägt mit fachmännischer Vertragsredaktion zur Streitvermeidung bei. Über die rechtlichen Wirkungen ihrer Verträge klärt er seine Klienten umfassend auf. Zu den Dienstleistungen des Notars zählt aber auch die fachmännische Redaktion von Verträgen, die nicht öffentlich beurkundet werden müssen. Umfassende Rechtsberatung gehört ebenso dazu wie die mit dem eigentlichen Vertrag verbundenen Nebenarbeiten, z.B. Rechtsabklärungen, Einholen behördlicher Bewilligungen und Erledigung aller mit einem Geschäft verbundenen Formalitäten. |
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